Seelsorge ist Aufgabe eines jeden Christen (Allgemeines Priestertum 1. Petr. 2,9).
Die Gesundheit der Seele des Menschen ist ein Grundanliegen der Bibel. Als Dienst am Nächsten soll Seelsorge nicht nur in Lebenskrisen, sondern auch im Alltag in Anspruch genommen werden können. Es gibt im Leben aber immer wieder Situationen, Lebensphasen, in denen man an Grenzen stösst und je nach Thematik auf Hilfe Dritter mit oder ohne Ausbildung angewiesen ist.
In unsrer Gemeinde kennen wir zwei verschiedene Formen von Seelsorge:
Allgemeine Seelsorge ist der Dienst, der jedem Gläubigen (gemäss seinen Gaben) obliegt; dazu braucht es keine spezielle Ausbildung und wird bei uns in Diessbach so praktiziert.
Begleitende/ beratende Seelsorge wird von Menschen wahrgenommen, die sich im Bereich Seelsorgedienst mit einer entsprechenden Ausbil-dung / erweiterten Fachausbildung an einer anerkannten Institution weitergebildet haben. Sie sind einem Kodex verpflichtet, der eingesehen werden kann [PDF-Dokument: Seelsorge-Kodex.pdf].
Wir sind dankbar, dass diese Aufgabe am Mitchristen in unsrer Gemeinde wahrgenommen wird und möchten Mut machen, dass Menschen auf ihrem Weg mit Gott, der in der heutigen Zeit immer herausfordernder wird, oder Menschen in Schwierigkeiten, diesen Dienst auch wirklich neu oder immer wieder in Anspruch nehmen.
Weitere Auskünfte: Annemarie Zingg, 031 911 11 84 oder siehe auch aufliegende Flyer im Foyer der ETG.